WICHTIGE Änderung ab spätestens 15. Juni 2012:
Laut Homepage Außenministerium Österreich
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Es wird empfohlen, für Kinder schon jetzt einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen, da immer mehr Staaten die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht mehr akzeptieren.
Wir möchten darauf hinweisen, dass Fluglinien jetzt schon eine Beförderung von Kindern, die nur im Reisepass der Eltern eingetragen sind, ablehnen. Die Fluglinien befördern nur, wenn die Kinder einen eigenen Reisepass haben.
Dies gilt auch für Inhaber ausländischer Reisepässe bzw. ausländische Staatsbürger!



